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Gemeinde Koppl

Merkblatt Private Hallen- und Freischwimmbecken Ableitung von Spül-, Reinigungs- und Beckenwasser

Veröffentlichungsdatum12.03.2025Lesedauer1 Minute

Beim Füllen von Schwimmbädern über 10 m³ wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde Koppl besteht. 

Telefonnummer: 06221/7213-63

Durch den enormen Verbrauch werden die Hochbehälter zu schnell entleert, wodurch Wasserknappheit entstehen kann. Um dies zu vermeiden, dürfen mehrere Schwimmbäder nicht gleichzeitig befüllt werden. Die Entleerung darf nur über den öffentlichen Kanal erfolgen. 


Weiters wird darauf hingewiesen, dass es STRENGSTENS VERBOTEN IST, ILLEGAL WASSER AUS HYDRANTEN ZU ENT-NEHMEN - DIES IST  DIEBSTAHL.


Für die Ableitung von Wässer privater Hallen- und Freischwimmbecken verweisen wir auf das Merkblatt des österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV), welches unbedingt zu beachten ist. Darin wird beschrieben, wie die ordnungsgemäße Ableitung solcher Beckenwässer zu geschehen hat. Das Merkblatt steht zum Download bereit.