Die Salzburger Landesregierung verleiht auf Grund des §5 der Salzburger Gemeindeordnung vom 4. Juli 1956, L.G.Bl. Nr. 54 aus 1956 der Gemeinde Koppl über ihr Ansuchen das im folgenden beschriebene und in Farben dargestellte Wappen nämlich:
In Rot eine aufragende Feldkuppe überhöht recht von einem Adlerkopf und links von der Kurvatur eines Pedums beide einwärtsgekehrt und alle Figuren silbern.
Die Felskuppe deutet auf den Nockstein, das landschaftliche Wahrzeichen des Gemeindegebietes hin.
Die übrigen zwei Figuren sind dem Wappen des Bistums Chiemsee entnommen unter dessen Herrschaft die Hofmark Koppl seit mindestens 1313 bis 1803 stand. Die Gemeinde hat das verliehene Wappen im Siegel zu führen.
Zur Bekräftigung dieser Urkunde habe ich diese im Sinne des §4, Absatz 2 deseingangs zitierten Gesetzes eigenhändig unterschrieben und mit dem Landessiegel versehen lassen.