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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
Richtlinien:
- In den Genuss des Zuschusses kommen nur Personen, welche den Hauptwohnsitz in Koppl begründet haben oder Arbeitnehmer deren Arbeitsstätte sich in Koppl befindet.- Der Zuschuss kann ausnahmslos nur im „Gültigkeitsjahr“ der Karte beantragt und ausbezahlt werden (Studentenkarte nach Ablauf des jeweiligen Semesters HWS während des Semesters ununterbrochen in Koppl Inskriptionsbestätigung als Nachweis beilegen).- Bei missbräuchlicher Verwendung, bzw. vorzeitiger Rückgabe der Jahreskarte ist der Zuschuss zurückzuerstatten.- Bei Dienstnehmern von Koppl- Zuschusse von Koppl und ggf. von der Wohnsitzgemeinde dürfen den Kaufpreis nicht übersteigen (Formular beilegen).- Sollte ein Zuschuss vom Dienstgeber bezahlt werden darf die Summe beider Förderungen den Kaufpreis ebenfalls nicht übersteigen (Formular beilegen).
Die genauen Förderungsrichtlinien können dem Antrag entnommen werden.
Nähere Infos zu den einzelnen Fahrkartenmodellen finden Sie auf der Homepage des SVV: www.salzburg-verkehr.at
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