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Gemeinde Koppl

Förderung von Pflegebedürftigen

Die Gemeindevertretung vonKoppl hat im Jahr 2013 einen Unterstützungsbeitrag für pflegebedürftige Menschen beschlossen. Personen ab der Pflegestufe 3 können zwischen 1. und 30. November jeden Jahres einen Antrag bei der Gemeinde Koppl einreichen, um den Unterstützungsbeitrag zu erlangen.

 

Die Auszahlung des Unterstützungsbeitrages in Form von WIRO Gutscheinen ( Gutscheine die in der Wirtschaftsregion Fuschlsee-Thalgau eingelöst werden können) erfolgt zum 31. Dezember eines jeden Jahre.

Zuständig