Startseite | Meine Seite
Sie befinden sich hier: Startseite > Gemeindeamt > Organisation > Zuständigkeiten
Sollte Ihr Tier verendet sein, ersuchen wir um Bekanntgabe im Gemeindeamt, zwecks Weiterleitung an die Tierkörperverwertung.
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Heirat
Jobs
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Todesfall