Hinweis zur Arbeitsbestätigung Die Arbeitsbestätigung ist für beide Elternteile von Ihrem jeweiligen Arbeitgeber auszufüllen.. Auch Selbständige und Alleinerziehende füllen das Formular bitte aus. Die Abgabe erfolgt einmal jährlich zusammen mit der Betreuungsvereinbarung. Bitte nur gut lesbare Ausdrucke einreichen – keine Fotos oder unleserlichen Scans.
Sollten Sie Ihr Formular nicht zu Hause drucken können, können Sie dieses gerne in der Gemeinde ausgedruckt bekommen. Das Formular wird in der jeweiligen Betreuungseinrichtung gesammelt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
Magdalena Bayer |