Startseite | Meine Seite
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Informationen > Verordnungen
Unter Rechtskraft werden bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil, Beschluss oder Bescheid ausgehen, verstanden. Weiters gehören dazu auch die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.
Rechtskraft tritt ein, wenn kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist.
Zur Bestätigung der Rechtskraft kann das Gericht einen Beschluss oder ein Urteil mit einem gültigen Rechtskraftstempel versehen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Heirat
Jobs
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Todesfall